Startseite » Berufsvorbereitende schulische Bildung
Diese Bildungsmaßnahmen werden vom Landkreis finanziert und befinden sich an den beruflichen Schulen des Landkreises oder an Einrichtungen freier Träger (z.B. Internationaler Bund, KBF) Zu den Maßnahmen zählen:
Ziel: Über AVdual werden die bisherigen Schulformen VAB und BEJ ersetzt. Ziel des AVdual ist es, dass mehr Schülerinnen und Schüler den direkten Einstieg in Ausbildung und Beruf schaffen. AVdual ist eine einjährige Schulform, die als Ganztag geführt wird. Fester Bestandteil ist die Einbindung eines Praktikums. So erhalten die Schülerinnen und Schüler eine bessere Vorstellung von der betrieblichen Realität, können sich selbst in einem Berufsbild kennenlernen und erlernen gleichzeitig erste fachliche Kenntnisse. In der Schule zeichnet sich das pädagogische Konzept durch ein niveaudifferenziertes Angebot aus, das eine hohe Durchlässigkeit zwischen einzelnen Lernzielen ermöglicht.
Wird AVdual mit einem Hauptschulabschluss begonnen, wird ein Abschluss „duale Ausbildungsvorbereitung“ erworben. Für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss besteht die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erwerben.
Zugang: Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss (unter 18)
Ziel: Aufnahme einer Arbeit bzw. einer Berufsausbildung und evtl. Erwerb des Hauptschulabschluss. Das VAB bereitet in 1-2 Jahren die Schüler/innen in Praxis- und Theorieteilen auf die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Ausbildung vor. In einer Zusatzprüfung kann ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellter Abschluss erworben werden.
Zugang: Schüler/innen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben aber noch berufsschulpflichtig sind (noch nicht 18 Jahre) und keinen bzw. den Förderschulabschluss erreicht haben.
Ziel: Aufnahme einer Berufsausbildung oder der Besuch einer weiterführenden Schule. Die Schüler/innen werden im BEJ in einem Jahr auf die Aufnahme einer Ausbildung oder den Übergang in eine weiterführende Schule vorbereitet. Das BEJ endet mit einer eigenen Abschlussprüfung.
Zugang: Schüler/innen die einen Hauptschulabschluss haben, berufsschulpflichtig sind, unter 20 Jahre alt sind, aber noch keine Ausbildung beginnen können.
Standorte: An allen beruflichen Schulen im Landkreis sowie an Schule in freier Trägerschaft (z.B. IB).
Ziel: Das Ziel kann der Berufsabschluss einer schulischen Berufsausbildung oder eine berufsbezogene Vorbildung bzw. Grundbildung für einen späteren Ausbildungsberuf sein. Die Berufsfachschulen vermitteln eine berufsbezogene Vorbereitung, eine berufsbezogene Grundbildung oder eine schulische Vollausbildung. Im Landkreis gibt es Angebote zu verschiedenen Berufen und Berufsbereichen. Es werden die Teilqualifizierende- und die Vollqualifizierende-Berufsfachschule unterschieden.
Zugang: Ein Haupt- bzw. Werkrealschulabschluss ist die Mindestanforderung.
Standorte:
Verschiedene Fachrichtungen an den beruflichen Schulen des Landkreises. Bitte benutzen Sie den „Schulfinder“ auf der Homepage des Regierungspräsidiums BW: https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/schulfinder
Die Sonderberufsfachschulen bieten meist ein einjähriges VAB als Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit bzw. einer Ausbildung an (siehe VAB). Sie sind auf die besonderen Voraussetzungen von Schülerinnen/n mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zugeschnitten. Einige Sonderberufsfachschulen haben auch berufsspezifische teilqualifizierende bzw. vollqualifizierende Angebote. Sie haben häufig auch eine Sonderberufsschule angeschlossen, an der sie Berufsausbildungen im schulischen oder im dualen System anbieten können.
Zugang: Die aufnehmenden Schulen führen Eignungstests durch bzw. prüfen die Eignung während eines Praktikums. Des Weiteren wird die Eignung in einer Berufswegekonferenz mit allen Beteiligten (Schüler, Eltern, Schule, Agentur für Arbeit und Eingliederungshilfe) näher erörtert und durch eine psychologische Untersuchung der Agentur für Arbeit und der Zustimmung des Schulamtes bestätigt.
Ziel: Eingliederung in ein festes Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne eine entsprechende Berufsausbildung. Das BVE dauert 2 Jahre und arbeitet mit den Schülerinnen/n schwerpunktmäßig am Erwerb lebenspraktischer und berufsrelevanter Kompetenzen, der Erhöhung der Selbständigkeit in allen Lebensbereichen und der Eingrenzung auf die realisierbaren Möglichkeiten bei der beruflichen Orientierung.
Zugang: Mit der Maßnahme werden Schüler/innen angesprochen, die bisher nach dem Lehrplan „geistige Entwicklung“ bzw. „Förderschwerpunkt Lernen“ unterrichtet wurden, die Zeit in der Sekundarstufe 1 abgeschlossen haben und nicht die geforderten Leistungen für eine Berufsausbildung erbringen können. Eine große Selbständigkeit beim Aufsuchen der Lern- und Praktikumsorte (ÖPNV) und ein souveräner Umgang mit unerwarteten Situationen im Alltag sind die Grundlagen für den Besuch des BVE.