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Für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen Beeinträchtigung an einer allgemeinbildenden Schule
gibt es den Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst.
Ziel: Den Lernort Schule zu unterstützen, so dass das Lernen an der allgemeinen Schule für die Schüler*innen trotz anhaltender Schwierigkeiten durch ihre Beeinträchtigung möglich bleibt.
Bei Bedarf nehmen wir Kontakte zu Sonderpädagog*innen oder Fachlehrer*innen aus unserem Fachbereich oder auch aus anderen sonderpädagogischen Fachrichtungen auf. Auf diese Weise gelingt es uns, Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bei der Umsetzung ihres Bildungsanspruchs an allgemeinen Schulen zu unterstützen.
Den Antrag auf Unterstützung und Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst können Eltern oder Lehrkräfte (in Einvernehmen mit den Eltern) an allgemeinen Schulen stellen.