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Sonderpädagogischer Dienst

Für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen Beeinträchtigung an einer allgemeinbildenden Schule

  • Grundschule
  • Werkrealschule
  • Realschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium
  • berufliche Schule

gibt es den Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst.

Ziel: Den Lernort Schule zu unterstützen, so dass das Lernen an der allgemeinen Schule für die Schüler*innen trotz anhaltender Schwierigkeiten durch ihre Beeinträchtigung möglich bleibt.

  • Was macht der sonderpädagogische Dienst?
    • Wir führen Informations- und Beratungsgespräche mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schüler*innen an allgemeinen Schulen
    • Wir kommen zu Hospitationen in den Unterricht
    • Wir erarbeiten individuelle Bildungsangeboten und beraten Sie gerne
    • Wir informieren und beraten Sie bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs
    • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beschaffung sonderpädagogischer Lehr-, Lern-, Sach- und Hilfsmittel
    • Wir beraten Sie bei Fragen zu Schullaufbahnentscheidungen
    • Wir unterstützen bei der Klärung des Aufgabenprofils von Eingliederungshilfen

Bei Bedarf nehmen wir Kontakte zu Sonderpädagog*innen oder Fachlehrer*innen aus unserem Fachbereich oder auch aus anderen sonderpädagogischen Fachrichtungen auf. Auf diese Weise gelingt es uns, Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bei der Umsetzung ihres Bildungsanspruchs an allgemeinen Schulen zu unterstützen.

Den Antrag auf Unterstützung und Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst können Eltern oder Lehrkräfte (in Einvernehmen mit den Eltern) an allgemeinen Schulen stellen.